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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Ticketkauf des Veranstalters Starlight Express GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Starlight Express GmbH als Veranstalterin (im Folgenden: „Veranstalter“ oder „StEx“ ) und der/dem Käufer(in)/Besucher(in) (im Folgenden nur „Besucher“) von Eintrittskarte(n) der Veranstaltung „Starlight Express“ (im Folgenden „Veranstaltung“) im Starlight Express Theater (im Folgenden: „Theater“)
  2. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
  3. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart. Die jeweiligen AGB des Ticketingunternehmen sind vom Besucher zu beachten; im Zweifel und bei Widersprüchen gehen die vorliegenden AGB denjenigen des Ticketingunternehmens jedoch vor.
  4. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  5. Es besteht die Möglichkeit, diese AGB während des Bestellvorganges und vor Vertragsabschluss auszudrucken.

§ 2 Eintrittskartenkauf

  1. Die Eintrittskarten für die Veranstaltung sind über www.starlight-express.de, an autorisierten Partner sowie an der Tages-/ Abendkasse des Theaters erhältlich. Die Abendkasse öffnet in der Regel 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn.
  2. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande.
  3. Der Besucher gibt ein Angebot auf Vertragsschluss ab, indem er auf das Feld „Bestellung bestätigen“ klickt. Erst mit Zusendung einer Auftragsnummer kommt der Vertrag zustande und steht unter der Bedingung vollständiger, fristgerechter Zahlung. Hiervon abweichend erfolgt die Annahme des Angebotes bei der Zahlung auf Rechnung oder bei SEPA-Lastschriften durch die Zusendung der Auftragsnummer.
  4. Mit dem Anklicken des Feldes „Bestellung bestätigen“ wird gleichzeitig das Ticketingunternehmen mit der Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarte(n) einschließlich der Zusendung derselben beauftragt.

§ 3 Weiterverkauf von Eintrittskarten

  1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zum gewerblichen Weiterverkauf untersagt.
  2. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur zu dem Originalpreis der jeweiligen Eintrittskarte zulässig.

§ 4 Beginn / Einlass

  1. Der Spielplan der Veranstaltung mit Anfangszeiten wird regelmäßig veröffentlicht. Für die Angaben auf der Website, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Aktuelle Änderungen werden auf der Website www.starlight-express.de bekannt gegeben.
  2. Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
  3. Dem Einlasspersonal ist eine gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Eintrittskarten der Berechtigungsausweis vorzuzeigen.
  4. Verspätete Besucher können erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf einen Einlass vor der Pause besteht nicht.+
  5. Plätze für Rollstuhlfahrende stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Rollstuhlfahrer müssen bereits beim Kauf der Eintrittskarte angeben, dass sie auf einen behindertengerechten Platz angewiesen sind.

§ 5 Verhalten im Theater

  1. Es gilt die Hausordnung des Theaters.
  2. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.
  3. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist der Inhaber des Hausrechts berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
  4. Besucher, die den Ablauf der Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden. Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass dazu besteht. Das Theater kann diesen Personen gegenüber, ohne Erstattung des Eintrittspreises, ein Hausverbot erlassen.
  5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in das Theater ist ebenso untersagt, wie der Verzehr von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum.
  6. Kameras und Aufnahmegeräte aller Art dürfen nicht mit in den Veranstaltungsraum genommen werden, sondern müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  7. Glasbehälter, Dosen, Tonbandgeräte, sperrige Gegenstände, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen dürfen nicht mitgebracht werden. Ebenso ist das Mitbringen von Tieren untersagt. Blindenhunde sind hiervon ausgenommen. Das Theater darf die vorgenannten Gegenstände in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann die Person des Betriebsgeländes verwiesen werden.
  8. Die Hausordnung und die Anweisungen des Vorderhauspersonals sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden.
  9. Das Mitbringen von Kindern unter 3 Jahren in das Theater ist untersagt. Sollte dies missachtet werden, ist das Theater dazu berechtigt, das Kind und dessen zuständigen gesetzlichen Vertreter aus der Veranstaltung zu verweisen und ggfs. ein Hausverbot auszusprechen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.
  10. Bei Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher das Theater ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

§ 6 Zuweisung anderer Plätze

  1. Dem Besucher kann ein anderer als den mit der Eintrittskarte zugewiesenen Platz für die Veranstaltung zugewiesen werden, wenn nicht möglich ist, den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen, der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist und es auf Gründen beruht, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. Bauarbeiten).
  2. Der Veranstalter behält sich vor, dem Besucher auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

§ 7 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

  1. Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot lösen Schadenersatzansprüche des Veranstalters und der mitwirkenden Künstler aus.
  2. Bei Zuwiderhandlungen sind der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte befugt, die Geräte einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
  3. Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen der Besucher, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 8 Garderobe

  1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen sowie Kameras/Aufnahmegeräte und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
  2. Der Veranstalter und das Theater haftet nach Ausgabe einer Garderobenmarke für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 2.500,00 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden und werden dort dokumentiert.
  3. Abgegeben Gegenstände an der Garderobe werden nur an den Inhaber der Garderobenmarke wieder ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Garderobe nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat.

§ 9 Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung

  1. Verkaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.
  2. Besetzungsänderungen oder sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
  3. Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden Hotel- und Reisekosten nicht erstattet.

§ 10 Option FlexTicket

  1. Die Option FlexTicket kann im Rahmen der Buchung eines Tickets kostenpflichtig zum jeweils gültigen Tarif für jedes einzelne Ticket ausgewählt werden.
  2. Die Buchung der Option FlexTicket berechtigt zum einmaligen Umtausch eines Tickets aus der jeweils selben Bestellung (aus demselben Auftrag).
  3. Der Umtausch erfolgt über ein Formular auf folgender Website: Klicken Sie hier.
  4. Flex-Tickets die bis einschließlich dem 31.05.22 erworben wurden, können bis 2 Tage vor dem gebuchten Vorstellungstag umgetauscht werden. Bei Erwerb eines Flex-Tickets ab dem 01.06.2022, besteht die Möglichkeit die gekauften Tickets bis 5 Tage (120 Stunden vor Vorstellungsbeginn) vor dem eigentlich gebuchten Vorstellungstag umzutauschen. Danach verfällt die Option FlexTicket ersatzlos.
  5. Der Umtausch kann in ein zum Zeitpunkt des Umtauschs verfügbares Ticket einer Produktion der Starlight Express GmbH mit dem mindestens gleichen Wert erfolgen. Die Anzahl der Tickets darf sich dabei nicht verändern.
  6. Auf Wunsch und gegen Zuzahlung der Preisdifferenz kann auch ein höherwertiges Ticket erworben werden.
  7. Der Umtausch ist in Tickets zu nicht ermäßigten Preisen sowie ggf. zu ermäßigten Preisen für Senioren, Schüler, Azubi etc. möglich (falls regulär verfügbar), sofern der Wert des ursprünglich gebuchten Tickets nicht unterschritten wird und die Anzahl der Tickets insgesamt unverändert bleibt.
  8. Bereits erbrachte Leistungen wie z. B. Versandkosten sowie die Kosten für die FlexTicket-Option selbst werden nicht erstattet. Für den Versand der neuen Tickets (nach Einlösung) werden die geltenden Versandgebühren fällig.
  9. Die Option FlexTicket berechtigt zum Umtausch in ein verfügbares Ticket zu den jeweils aktuell gültigen Eintrittspreisen. Eventuell im Rahmen des ursprünglichen Ticketkaufs gültige Preisvorteile (Rabatte, Preisnachlässe, Aktionen u.ä.) finden auf die neue Buchung keine Anwendung. Zusätzlich gebuchte Leistungen, z.B. ein Gastronomie- Paket, sind ebenfalls umbuchbar, sofern diese im selben Auftrag wie die Veranstaltungstickets gebucht wurden und in der neuen Wunschvorstellung verfügbar sind.
  10. Im Rahmen der neuen Buchung kann die Option FlexTicket erneut kostenpflichtig gebucht werden, sofern diese für die gewählte Vorstellung verfügbar ist.
  11. Die Option FlexTicket gilt ausschließlich für die Buchung eines neuen Tickets. Eine Auszahlung des Kaufbetrags ohne Buchung eines neuen Tickets ist nicht möglich.
  12. Die Rückgabe des Tickets (Erstattung des Ticketpreises) ist ausgeschlossen.
  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Umtausch in Einzelfällen zu verweigern, sofern ein entsprechendes berechtigtes Interesse vorliegt.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Theaters erleidet, haftet der Veranstalter und das Theater und deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 12 Verbraucherwiderrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gem. § 312g Abd.2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung der Freizeitveranstaltung handelt.

§ 13 Datenschutzinformation

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte entsteht eine Rechtsbeziehung des Kunden zum Ticketingunternehmen sowie zum Veranstalter. Aus diesem Grunde werden die Kundendaten bzgl. dieses Kaufs der Eintrittskarte sowohl vom Ticketingunternehmen als auch vom Veranstalter verarbeitet. Primärer Zweck der Verarbeitung der Kundendaten durch den Veranstalter ist die Erfüllung vertraglicher Ansprüche und die Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertrags. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden durch den Veranstalter weiterhin evtl. für Rückfragen und für die Zustellung von Bestätigungen benötigt. Darüber hinaus nutzt der Veranstalter die Kundendaten unter Umständen, um den Besucher über etwaige kurzfristige Änderungen zu informieren. Schließlich beabsichtigt der Veranstalter, die Daten einschließlich der E-Mail-Adresse evtl. ergänzend zu verarbeiten, um den Kunden stets aktuelle Informationen rund um das gebuchte Veranstaltungserlebnis und zu eigenen vergleichbaren oder ähnlichen Veranstaltungen und Aktionen zur Verfügung zu stellen. Die Kundendaten werden vom Veranstalter nicht gegen den erklärten Willen des Besuchers für Zwecke der Werbung verwandt. Es besteht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Ausübung des Widerspruchsrechts hat keinen Einfluss auf die Rechte aus dem Kauf der Eintrittskarte(n). Soweit der Veranstalter die Informationen per E-Mail versendet, kann das Widerspruchsrecht durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Abmelde-Links ausgeübt werden. Alternativ kann der Widerspruch gegen die Verwendung der Kundendaten durch den Veranstalter gerichtet werden an:

Starlight Express GmbH
Stadionring 24
44791 Bochum
datenschutz@mehr-bb-entertainment.de

Es entstehen hierfür nur die Übermittlungskosten nach den Basistarifen des jeweiligen Anbieters. Die vollständigen Datenschutzhinweise des Veranstalters finden Sie hier.

Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ticketingunternehmen können Sie diesem gegenüber ausüben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Ticketingunternehmen, abrufbar unter https://www.ticketmaster.de/datenschutz und https://mehr-shop.eintrittskarten.de/mehrentertainment/Info?InfoID=Datenschutz.

§ 14 Streitbeilegungsverfahren

Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Starlight Express GmbH in Bochum
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

Unsere Datenschutzerklärung zum Ticketkauf finden Sie hier.

 

(Stand: 07.10.2022)

Theater / Kontakt / Anfahrt / Service
STARLIGHT-EXPRESS-Theater

Unsere Adresse:

STARLIGHT-EXPRESS-Theater
Stadionring 24
D - 44791 Bochum

+49-234-50602-0

kontakt@atgentertainment.de

Bei Anfragen per Mail bitte im Betreff "Starlight Express" mit angeben.

Anfahrt/Maps:

Service & Informationen:

Alle wichtigen Informationen zum Theater u.a. Anreise und das Parken vor Ort.

Tickethotline / Theaterkasse

Tickets per Telefon:

Mo-Fr 9-18 Uhr, Sa-So 10-18 Uhr

 

Theaterkasse:

Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie » HIER

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